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Der Lockdown II

Die Situation im Freistaat hat sich in den letzten Wochen leider nicht wie erhofft verbessert. Die Konsequenz daraus ist die – Achtung lang – „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19“.
Kurzversion: „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“ oder ganz kurz „SächsCoronaSchVO“, in der Version vom 11. Dezember 2020.

In ihr ist in §4 (2) Nr. 8 Folgendes festgelegt: „(2) Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:“ […] „8. Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs“.

Da wir mit unserem Hundesportplatz unter diese Kategorie fallen, ist jegliche Nutzung des Platzes, sei es für das Training oder einfach nur zum Gassigehen nicht mehr gestattet. Lediglich für eventuelle Instandhaltungsmaßnahmen darf der Platz noch betreten werden.

Das ist für uns nach den vergangengen Wochen eine weitere heftige Einschränkung. Hoffentlich zeigt sich die gewünschte Wirkung und wir können im Laufe des Januars wieder in den Trainingsbetrieb einsteigen.